Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) in der Schweiz – Wo stehen wir?
- Inspyre
- 6. Juni
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Unbegleitete Minderjährige, im Fachjargon UMA, sind Jugendliche unter 18 Jahren ohne elterliche Begleitung, die in der Schweiz Asyl beantragt haben
Ihre Lebensrealität ist geprägt von Flucht, Traumatisierungserfahrungen und einem oft langwierigen Asylverfahren in Staatenferne. Rund ein Drittel dieser Minderjährigen berichtet von Traumatisierung auf dem Weg in die Schweiz .
Zahlen & Entwicklung
2023 waren es insgesamt 3271 UMA, laut SEM-Statistik.
Im Vergleich zu 2013 zeigt sich eine Entwicklung: damals waren es z. B. etwa 346 UMA – der Kontext hat sich stark verändert
Lebenswelt & Herausforderungen
UMA wachsen in sehr heterogenen kulturellen Kontexten auf, teilen aber typische Erfahrungen von Krieg, Gewalt, Armut und traumatischen Fluchtverläufen. In Bundesasylzentren fehlen häufig altersgerechte Angebote, und die Unsicherheit während des Verfahrens belastet massiv.
Betreuung & Schutz
Die Schweiz stellt spezifische Rahmenbedingungen bereit:
- Vorrangiges Kindeswohl – UMA gelten primär als Kinder, nicht als Asylsuchende
- Jede UMA erhält eine gesetzlich verankerte Vertrauensperson, die Rechts- und Verfahrensvertretung übernimmt
- Das SEM bietet begleitete Anhörungen und eine beschleunigte Verfahrensführung – angepasst an die Belastbarkeit der Jugendlichen .
- UMA werden zumeist in spezialisierten Wohngruppen oder Pflegefamilien untergebracht.
Fazit
UMA stehen unter enormem Druck – von Flucht, unklaren Perspektiven und einem komplexen Asylsystem. Die Schweiz hält rechtliche Schutzmechanismen bereit, doch die tatsächliche Integration und psychosoziale Begleitung bleiben herausfordernd. Deutlich wird: Persönlichkeitsschutz, Betreuung und kindgerechte Verfahren sind essenziell – und brauchen weiterhin gemeinsame Anstrengung von Staat und Zivilgesellschaft.
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